Beschreibung
Arbeitnehmer dürfen Fahrtkosten vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz
ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten geltend machen.
Der "Fahrtkostenrechner" hilft Ihnen bei der Berechnung.

Das ist im "Fahrtkostenrechner" enthalten
Egal, ob es sich um den Weg zur Ausbildungsstätte oder
zum Arbeitsplatz handelt: Der Staat unterstützt die
Anfahrt mit einem ganz besonderen Steuervorteil. Er zahlt
30 Cent pro Kilometer für die tägliche Fahrtstrecke. Das ist die
sogenannte Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale oder
Fahrtkostenpauschale genannt. Sie wird unabhängig davon
gewährt, wie man die Entfernung zurücklegt, also ob
  • mit dem Auto,
  • mit dem Fahrrad,
  • mit dem Motorrad,
  • den öffentlichen Verkehrsmitteln oder
  • zu Fuß.
Nur für Flugstrecken gilt die Pauschale nicht.
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